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Der Richter und ein 13-Jähriger

Kinderschänder mit Vorsatz


Irgendetwas ist faul im Staate Deutschland. Da vergreift sich ein 45-jähriger Richter auf einer Toilette in einem Spaßbad an einem 13-Jährigen - und er wird dafür nicht einmal bestraft.
Warum? Na, weil der Junge äußerlich auch für 14 oder gar 15 durchgehen könnte. Dem Angeklagten sei deshalb nur Fahrlässigkeit nachzuweisen, aber kein Vorsatz, der für einen Schuldspruch erforderlich gewesen wäre, erklärte der Richter, der die Tat seines Amtskollegen zu bewerten hatte. Kein Vorsatz? Und ob! Zielsicher hat sich der 45-Jährige mit dem Jungen hinter verschlossene Türen begeben, um seinen Trieb zu befriedigen.
Mit dieser Altersgruppe, da nicht mehr Kinder, sondern Jugendliche, darf man aber, wenn nicht erzwungen, sexuellen Verkehr haben. Sagt jedenfalls das Gesetz. Und an das müssen sich Gerichte halten, wenn sie Recht sprechen.
Doch was sind das für Gesetze, die Sex mit 14-Jährigen straflos ermöglichen?! Wir sind doch nicht im alten Rom oder im antiken Athen, wo man sich bei Bedarf Lustknaben halten konnte. Das perverse Handeln des Richters auf der Toilette ist klar und ohne jede Auslegungsmöglichkeit Missbrauch. Da können die Buchstaben des Gesetzes lauten,wie immer sie wollen.
Es wird dringend Zeit, das Strafgesetzbuch zu überarbeiten. Kinderschänder mit dem Segen des Staates brauchen wir wahrlich nicht. Wolfgang Schäffer

Artikel vom 25.06.2005