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E.ON-Kunden
verunsichert


Paderborn (WB/ms). »Unrechtmäßig hohe Gaspreise brauchen Verbraucher nicht zu bezahlen. Der Verbraucher wird durch den Paragrafen 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches geschützt.« Mit dieser, durch die Paderborner Initiative »Gaspreise runter« publizierten Rückendeckung haben 3000 Verbraucher bisher die in ihren Augen überhöhten Erdgaspreise boykottiert. Seit gestern nun verunsichert eine Information des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft die Verweigerer: »Amtsgericht Koblenz: §315 BGB nicht anwendbar«.
Das Amtsgericht Koblenz hat eine entsprechende Klage gegen eine Gaspreisanpassung in allen Punkten abgewiesen. Danach ist die Anpassung der Erdgaspreise gerechtfertigt und der Kläger zur Zahlung des vollen Rechnungsbetrages verpflichtet. Das Urteil, so die Sprecherin der Paderborner Initiative Roswita Köllner, könne auf die Kunden von E.ON Westfalen Weser nicht übertragen werden. Koblenz sei ein Sonderfall, da der Kläger keinen Normalvertrag habe, sondern einen Erdgas-Lieferungsvertrag mit Preisänderungsklausel. Roswita Köllner rät allen Verweigerern, bei der Stange zu bleiben: »Wir ziehen durch, bis E.ON reagiert.«

Artikel vom 22.06.2005