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Urteil ab sofort
rechtskräftig


Bielefeld (WB/dpa). Der Deutsche Fußballbund (DFB) hat im Streit um die Ausbildungsentschäfigungen eine schwere Niederlage einstecken müssen. Wie das Oberlandesgericht Oldenburg urteilte verstoße die Spielordnung des DFB gegen das Grundgesetz. Sie schränke die Freiheit der Berufswahl ungerechtfertigt ein. Fortan müssen Bundesligisten und Vereine aus dem Semi-Profibereich keine Ausbildungsentschädigung mehr an den abgebenden Klub zahlen, wenn sie einen Nichtamateur ohne Lizenz (=Vertragsamateur bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres) unter Vertrag nehmen. Den kleinen Klubs geht eine Einnahmequelle verloren. Regional- und Oberligisten sparen ebenfalls, wenn sie junge Spieler aus Bundesligaklubs verpflichten. Nach einem Telefonat mit Siegfried Hirche, dem Vorsitzenden des Verbands-Fußballausschusses, verweist Kreisvorsitzender Horst-Dieter Knüppel darauf, dass das Urteil des OLG Oldenburg ab sofort rechtskräftig ist.

Artikel vom 23.06.2005