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»Für immer
hinter Gitter«

Prozess gegen Marc Hoffmann

Stade (dpa). Der mutmaßliche Mörder der achtjährigen Kinder Levke und Felix soll nach dem Willen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage für immer eingesperrt werden.

In dem Prozess vor dem Landgericht Stade beantragten sie gestern, den 31 Jahre alten Marc Hoffmann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und Sicherungsverwahrung anzuordnen. Die Verteidigung forderte dagegen die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt zur psychiatrischen Behandlung. Hoffmann sei im Maßregelvollzug besser und sicherer aufgehoben, sagte Anwalt Jost Ferlings aus Paderborn.
Das Gericht will das Urteil am 29. Juni verkünden. Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt in einer schriftlichen Erklärung gestanden, die achtjährige Levke aus Cuxhaven im Mai vergangenen Jahres in sein Auto gelockt, sexuell missbraucht und dann getötet zu haben. Auch den Missbrauch und die Tötung des gleichalten Felix aus Neu Ebersdorf im Landkreis Rotenburg/Wümme im Oktober darauf hatte er eingeräumt. Er machte gestern keinen Gebrauch von der Möglichkeit, sich in dem Prozess als Letzter vor dem Urteil zu äußern.
Im Gegensatz zur Verteidigung betonte Staatsanwältin Anja Demke, es könne nur »das härteste Urteil« geben. Hoffmann habe sich der Entziehung von Minderjährigen, des schweren sexuellen Missbrauchs und des Mordes in zwei Fällen strafbar gemacht. Die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung lägen vor, da er »für die Allgemeinheit gefährlich« sei. »Es ist von einer hohen Rückfallgefahr auszugehen.« Eine Therapie sei kaum möglich.
»Der Angeklagte war bei der Tatbegehung voll schuldfähig«, sagte Demke. Dies habe ein Gutachter zweifelsfrei festgestellt. Dagegen betonte Verteidiger Ferlings, sein Mandant leide an einer »schweren Persönlichkeitsstörung« und sei schuldunfähig. Die Verteidigung zog die Aussagen des ersten Gutachters in Zweifel und beantragte für den Fall, dass das Gericht ihrer Auffassung nicht folgt, das Hinzuziehen eines weiteren Experten.
Sollte das Gericht im Sinne der Anklage entscheiden, könnte Hoffmann nicht nach 15 Jahren vorzeitig frei gelassen werden, wie dies bei einer einfachen lebenslangen Haftstrafe möglich ist. Die Sicherungsverwahrung würde aber spätestens alle zwei Jahre wieder überprüft.
Die Nebenkläger Ñ die Eltern von Levke und die Mutter von Felix Ñ beantragten ein »angemessenes Schmerzensgeld« und den Ausgleich sämtlicher Schäden. Ihre Vertreter schlossen sich der Strafforderung und Begründung der Anklage voll an. »Der Angeklagte ist für seine grausamen Taten mit der höchsten Strafe, die unser Gesetz dafür vorsieht, zu bestrafen«, sagte die Anwältin von Levkes Eltern, Sonja Briesenick.

Artikel vom 22.06.2005