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Gastronomie für
neue Ruhe-Regel


Bielefeld (WB). Mit Freude hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Ostwestfalen zur Kenntnis genommen, dass die Koalitionsvereinbarungen zwischen CDU und FDP eine Liberalisierung der Außengastronomie in NRW beinhalten, wonach Lokale bis 24 Uhr geöffnet haben dürfen. Eine Liberalisierung müsse jedoch zwingend den Nachtruhe-Paragraphen des Immissionschutzgesetzes beinhalten, so Präsident Uwe Plöger. Noch müsse um 22 Uhr geschlossen werden, wenn die zu eng gefassten Lärmwerte überschritten würden.

Artikel vom 21.06.2005