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Steuerentlastung in Warteschleife

Tomik sprach vor Unternehmern

Halle (WB). »Die steuerliche Entlastung der Unternehmen geht mit der Neuwahl des Bundestages in eine Warteschleife«. Diese Einschätzung vertrat jetzt Dr. Roland Tomik, Sozius in der Haller Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkanzlei Tomik + Tomik, vor heimischen Unternehmern.

Im Rahmen eines Themenabends, der aktuelle Infos zu Steuern und Bilanzierung speziell für Inhaber und Geschäftsführer mittelgroßer und großer Unternehmen bündelte, ging Tomik auf anstehende Gesetzesvorhaben ein. So auch auf das von der rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachte »Gesetz zur Verbesserung der Standortbedingungen«. Es sieht unter anderem eine Senkung der Körperschaftssteuer von 25 auf 19 Prozent vor. Oder auf das »Gesetz zur Sicherung der Unternehmensnachfolge«, das vorsieht, Unternehmensnachfolger von der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu befreien, wenn sie das Unternehmen mindestens zehn Jahre fortführen.
Beide Gesetze, sagte Tomik, würden kaum wie geplant die Legislative vor der Bundestagsneuwahl passieren: Auch könne man nicht damit rechnen, dass Union und FDP im Falle eines Regierungswechsels die Gesetzesvorlagen eins zu eins übernehmen, selbst wenn die Ziele von der bisherigen Opposition mitgetragen werden. Betroffene wie zum Beispiel Senior- und Juniorchef, die gerade an einer Unternehmensübergabe arbeiten, sollten sich im Zweifelsfall noch ein wenig gedulden, riet Tomik: »Die Themen sind nur aufgeschoben.«
Weiteren Druck zur steuerlichen Entlastung für die Unternehmen erwartet Tomik von aktuellen Entwicklungen im europäischen Recht. Dazu ein Beispiel: Wer bislang mit seinem Unternehmen ins europäische Ausland umzieht, muss mitunter in Deutschland stille Reserven im Betriebsvermögen versteuern. Diese Praxis widerspricht nach ersten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs der Niederlassungsfreiheit für Selbstständige wie für Arbeitnehmer. Was nachvollziehbar klingt, werde weit reichende Konsequenzen haben: »Wenn sich Unternehmenskapital innerhalb Europas frei bewegen kann, wird es schon aus steuerlichen Gründen dorthin gehen, wo Unternehmensgewinne am geringsten besteuert werden.«
In Deutschland zahlen Unternehmen am meisten Steuern - bis zu 38 Prozent. In Schweden sind es 28, in Polen 19 und in Irland nur 12,5 Prozent. Noch habe das Bundesfinanzministerium keine Position zu den jüngsten Urteilen aus Brüssel bezogen. Sollten die letzten Schranken für den Wegzug von stillen Reserven der Unternehmen fallen, werde der Steuersatzwettbewerb unter den Mitgliedsstaaten zunehmen. Roland Tomik: »Dann werden gerade wir Deutschen um eine Senkung der Unternehmenssteuersätze nicht umhin kommen.«

Artikel vom 14.07.2005