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Bielefeld
Interdikt von 1380: Eine Fehde war die Ursache dafür, dass 1380 über Bielefeld ein Interdikt verhängt wurde - das Interdikt verbot alle gottesdienstlichen Handlungen. Mit der Bekanntgabe der Kirchenstrafe sollte die Stadt zur Wiedergutmachung eines Schadens gezwungen werden, der bereits 30 Jahre zuvor durch einen Raubzug der Bielefelder gegen den Hof Verl angerichtet worden war.
© WESTFALEN-BLATT Folge 578

Artikel vom 12.10.2005