07.10.2005
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Bielefeld
Öffentliche Ordnung: Vom 18. Jahrhundert an gehörte zur »Öffentlichen Ordnung«, Straßen und Plätze von Unrat reinzuhalten. Jeweils mittwochs und samstags mussten die Bürger bis zwölf Uhr mittags gefegt haben. Im Winter mussten die Brunnen von Eis befreit werden, damit sie nicht überliefen. Mit der Überwachung waren zwei Bettelvögte beauftragt, die auch Bußen verhängen durften.
© WESTFALEN-BLATT Folge 574
Artikel vom 07.10.2005