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Auf dem OWD gilt »Mindesttempo 60«

Lkw hatte auf Schnellstraße nichts zu suchen


Bielefeld (hz). Auf Berufskraftfahrer Paul B. (49) kommt nach dem Unfall vom vergangenen Freitag auf dem Ostwestfalen-Damm (OWD) noch jede Menge Ärger zu.
Der 49-Jährige, der wegen des umgestürzten Toilettenwagens an seiner Zugmaschine für eine dreistündige Vollsperrung der Schnellstraße in Richtung Südring sorgte (WESTFALEN-BLATT vom vergangenen Samstag), hatte auf der Bielefelder Stadtautobahn gar nichts zu suchen. Denn der Toilettenwagen hätte nach den Feststellungen der Ordnungshüter mit höchstens 25 Kilometern in der Stunde gezogen werden dürfen.
Der Ostwestfalen-Damm (OWD) ist jedoch eine so genannte Kraftfahrstraße, auf der »Mindesttempo 60« gilt und langsame Fahrzeuge wie Traktoren, Mofas oder eben Toilettenwagen-Transporte nichts zu suchen haben, bekräftigte Polizeisprecher Michael Waldhecker.
Und diese Mindestgeschwindigkeit habe der Fahrer des Lastkraftwagens aus dem lippischen Schieder-Schwalenberg noch einmal deutlich überschritten, erklärte Hauptkommissar Waldhecker weiter. Statt, wie vorgeschrieben, mit 25 Kilometern in der Stunde über die OWD-Parallelstrecke Alfred-Bozi-/Artur-Ladebeck-Straße zu zuckeln, sei Kraftfahrer Paul B. mit Zugmaschine und Toilettenwagen »jenseits von Tempo 60« über den Ostwestfalen-Damm Richtung Brackwede gebraust.
Fraglich ist aus Sicht der Ermittler vom Verkehrskommissariat Süd zudem, ob der umgestürzte Toilettenwagen überhaupt verkehrssicher war. Wie erste Untersuchungen am Unfallort ergaben, ist die Vorderachse des Anhängers erst nachträglich angebracht worden.

Artikel vom 21.06.2005