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Arbeitsplatz statt Ein-Euro-Job

Kirchenkreis Bielefeld: Mit Arbeitslosengeld 2 neue Teilzeitstellen schaffen

Von Jens Heinze
Bielefeld (WB). Arbeit statt Hartz IV - mit einem beispielhaften Konzept, wie Empfänger des Arbeitslosengeldes 2 wieder in Lohn und Brot zu bringen sind, hat sich der Sozialausschuss des Kirchenkreises Bielefeld zu Wort gemeldet.

Der Vorschlag der Gruppe um den Bielefelder Sozialpfarrer Eberhard Hahn: Mit den Kosten für einen so genannten Ein-Euro-Jobber kann genauso gut ein öffentlich geförderter Teilzeit-Arbeitsplatz im sozialen Bereich geschaffen werden. Der Staat erhalte vom neuen Teilzeitarbeiter Steuern und Sozialabgaben, dieser habe wieder Arbeitsplatz und festes Monatseinkommen, der Arbeitgeber bekäme einen Großteil des Gehaltes als Fördergeld - ein »Gewinner-Gewinner-Konzept« für gleich drei Seiten.
1393 Euro zuzüglich Verwaltungskosten der Agentur für Arbeit, rechnen Pfarrer Hahn und Hansdieter Apel, Vorsitzender des Kirchen-Sozialausschusses, vor, koste ein alleinstehender Ein-Euro-Jobber. Diese Summe, die von der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) und von der jeweiligen Kommune gemeinsam gezahlt werde, sollte stattdessen für einen öffentlich geförderten Teilzeit-Arbeitsplatz ausgegeben werden. Mit weiteren 280 Euro Sozialabgaben, die der künftige Arbeitgeber zu tragen hätte, käme der Neu-Arbeitnehmer nach den Berechnungen des kirchlichen Sozialausschusses auf einen Nettoverdienst von etwa 1000 Euro im Monat.
»Es ist sinnvoller, einen öffentlich geförderten Arbeitsplatz statt die Arbeitslosigkeit zu finanzieren«, sagt am Freitag der Ausschussvorsitzender Hansdieter Apel. Entsprechende Teilzeit-Arbeitsplätze könnten nach seiner Vorstellung in Kindertagesstätten und Schulen, bei der Jugend- und Altenarbeit, im Bildungsbereich oder den vielfältigen Tätigkeitsfeldern der großen diakonischen Einrichtungen wie Johanneswerk oder von Bodelschwinghsche Anstalten entstehen.
Allerdings gilt das laut dem »Gewinner-Gewinner-Konzept« des Kirchen-Sozialausschusses mit einer Einschränkung: bestehende feste Arbeitsplätze dürfen nicht vernichtet werden. Öffentliche Förderung nach geltendem Tarifrecht könne es nur für zusätzliche Tätigkeiten wie etwa eine weitere Erzieherin im Kindergarten oder einen zweiten Pfleger auf der Altenheim-Station geben.
Die Bielefelder Superintendentin Regine Burg habe den Vorschlag, 50 öffentlich geförderte Teilzeit-Arbeitsplätze als Modellprojekt für zunächst drei Jahre zu schaffen, mittlerweile der Agentur für Arbeit, der Stadtverwaltung Bielefeld und den im Stadtrat vertretenen Parteien zugeschickt, berichtet Sozialpfarrer Eberhard Hahn. Ein erste Resonanz gab es bislang lediglich von der FDP. »Die Liberalen«, so Christoph Steffen, Pfarrer und Synodalassessor des Kirchenkreises Bielefeld, »fanden unsere Idee gut.«

Artikel vom 18.06.2005