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Lafontaine muss warten

Anzeige mit Foto: Sixt darf doch in Revision


Pullach (WB). Sixt, größter deutscher Autovermieter, hat im Rechtsstreit mit dem früheren SPD-Politiker Oskar Lafontaine einen Etappensieg errungen. Der Politiker hatte gegen eine Sixt-Werbeanzeige aus dem Jahre 1999 geklagt und in der ersten Instanz Recht bekommen. Das erstinstanzliche Urteil, demzufolge Sixt Schadenersatz in Höhe von 100 000 Euro leisten muss, war im November 2004 vom Oberlandesgericht Hamburg ohne Zulassung der Revision bestätigt worden. Auf die von Sixt eingereichte Beschwerde hin ließ der Bundesgerichtshof nun die Revision zu.
Sixt hatte die Anzeige kurze Zeit nach dem Rücktritt Lafontaines als Bundesfinanzminister geschaltet. Zu sehen war das Kabinett mit einem durchgestrichenen Foto des Politikers. Im Text stand: »Sixt verleast auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit.«
Lafontaines Begründung für die erst im Jahr 2001 eingereichte Klage: Sein kommerzielles Interesse sei verletzt, da Sixt ein Foto von ihm ohne die entsprechende Vergütung verwendet habe.

Artikel vom 18.06.2005