Halle (WB/pes). Im Prozess um den Schmerzensgeldanspruch des Lokführers Jürgen Gewandt ist gestern vor dem Landgericht noch kein Urteil gesprochen worden. Nach fünfstündiger Zeugenvernehmung wurde die Verhandlung bis in den Herbst vertagt. Gewandt war am 7. November 2002 mit seinem Triebwagen in Halle gegen einen quer auf den Schienen stehenden Schwertransport mit Betonträgern gerast.