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Liebe darf man
nicht verbieten


Berlin (Reuters). Das Arbeitsgericht Wuppertal hat dem US-Handelskonzern Wal-Mart die Anwendung von Teilen seiner Verhaltensrichtlinie auf deutsche Mitarbeiter untersagt. Wie die »Financial Times Deutschland« berichtet, geht es dabei unter anderem um die Regelungen bezüglich des Liebeslebens der Mitarbeiter. Auch eine Telefon-Hotline, mit der die Mitarbeiter die Unternehmensleitung auf Verstöße gegen die Verhaltens-Richtline aufmerksam machen sollten, widerspreche dem deutschen Arbeitsrecht und sei verboten. In der Gesamtheit wolle das Gericht den Kodex allerdings nicht verbieten. Er enthalte auch unverbindliche Sätze, die so pauschal gefasst seien, dass sich daraus keine Pflichten für die Arbeitnehmer ableiten ließen.

Artikel vom 17.06.2005