18.06.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Mehr Druck auf Sprayer

Bestrafung von Schmierereien wird erleichtert


Berlin (dpa). Graffiti-Sprayer können künftig leichter strafrechtlich verfolgt werden. Nach jahrelangen Kontroversen beschlossen SPD und Union sowie die Mehrheit der Grünen am Freitag im Bundestag eine Verschärfung des Tatbestands der Sachbeschädigung. Dieser sieht schon jetzt Haftstrafen bis zu drei Jahren vor. Es kommt künftig nicht mehr darauf an, dass durch Schmiererei auch die Gebäudesubstanz wie etwa der Putz geschädigt wird, weil sich das Graffiti nur so entfernen lässt. Schon die Schmiererei selbst kann strafbar sein. Bisher hatten sich Grüne und SPD in dieser Frage seit 1998 gegenseitig blockiert.
Bislang war die Verfolgung von Farbschmierereien nur schwer möglich. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konnte ein Sprayer nur dann verfolgt werden, wenn durch die Schmiererei »die Substanz einer Sache erheblich verletzt« war. In Strafprozessen musste daher oft ein Gutachter klären, ob das Entfernen des Graffiti etwa das Mauerwerks eines Hauses beschädigt hat. Allein die Veränderung des Erscheinungsbildes eines Gebäudes reichte für Strafe nicht aus. Nun wird das Strafgesetzbuch ergänzt. Strafbar ist nun auch »die unbefugte nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache«.

Artikel vom 18.06.2005