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Im Amt zählt künftig Leistung

Reform des Beamtenrechts - Gesetzesumsetzung unsicher

Berlin (dpa). Die Bundesregierung hat gestern die umfassendste Reform des Beamtenrechts seit 50 Jahren beschlossen. Im Mittelpunkt steht die Einführung einer leistungsorientierten Bezahlung für die 1,7 Millionen Beamten.

In den verbleibenden Wochen bis zur angestrebten Neuwahl des Bundestages kann der von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf aber möglicherweise nicht mehr umgesetzt werden. Schily sprach dennoch von einem großen Schritt und appellierte an die Länder, die Reform zu unterstützen. Der Beamtenbund (dbb) begrüßte das Strukturreformgesetz als »die größte Reform des Beamtenrechts seit Jahrzehnten«.
Das Reformkonzept knüpft an das Eckpunktepapier an, das Schily, dbb-Chef Peter Heesen und der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, im November vorgelegt hatten. Erstmals waren damit Gewerkschaften an den Vorarbeiten für ein wichtiges Gesetz beteiligt. Mit dem Entwurf will Schily die Neuausrichtung des öffentlichen Dienstes abschließen, die mit der Reform des Tarifrechts in Bund und Kommunen begonnen wurde.
Die Dienstrechtsreform will das immer wieder kritisierte starre Laufbahnsystem umkrempeln. Bei der Bezahlung soll es nicht mehr auf Alter und Familienstand, sondern auf Leistung und Funktion ankommen. Die Reform soll laut Schily Eigenverantwortung, Motivation und Leistungsbereitschaft der Beamten steigern, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung verbessern sowie die Eigenständigkeit von Bund und Ländern stärken. Der Schily-Entwurf enthält ein Angebot an die Länder, die im Rahmen der - gescheiterten - Föderalismusreform die Besoldung ihrer Beamten selbst regeln wollten. »Ich halte das alles für sehr viel besser als die Radikallösung, die in der Föderalismuskommission Thema war«, sagte Schily. Ein Bezahlungswettbewerb um qualifiziertes Personal wäre ein nicht kalkulierbares Risiko für die Haushalte. Im Kernbereich soll es dem Entwurf zufolge bei bundeseinheitlichen Regelungen bleiben.
Die Reform kann laut Schily kostenneutral umgesetzt werden. Die Gehaltstabellen sollen neu strukturiert und der Verheiratetenzuschlag schrittweise abgebaut werden. Der Entwurf sieht 25 Bezahlungsebenen und individuelle Leistungszuschläge vor. Für die Leistungsbezahlung sind zunächst bis zu acht Prozent des Gehaltsvolumens vorgesehen. Dafür sollen 2,3 Milliarden Euro pro Jahr umgeschichtet werden, 400 Millionen beim Bund und 1,9 Milliarden bei den Ländern.
Mit der Einführung des neuen Systems käme den Vorgesetzten eine größere Verantwortung bei der Beurteilung der Leistung zu. Bei dauerhaft schlechten Leistungen kann der Beamte auch abgestuft werden. Bei der Überführung vom alten in das neue System soll der Besitzstand gewahrt werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sei aufgeschlossen für eine Modernisierung des öffentlichen Dienstrechtes, sagten ihre Innenpolitiker Hartmut Koschyk und Ralf Göbel. Sie versprachen, bei einem Regierungswechsel eine Reform des öffentlichen Dienstes im offenen Dialog mit den Beschäftigten anzupacken. Am Schily-Entwurf kritisierten sie die Budgetierung bei der Leistungsbezahlung. Dies führe zwangsläufig dazu, dass sich die Beurteilung eher am vorhandenen Geld als an der Leistung orientieren werde.
Die FDP unterstützte das Reformprojekt. Allerdings hätten sich die Liberalen mehr Mut bei der Ausgestaltung der Leistungsbezahlung gewünscht, sagte ihr innenpolitischer Sprecher Max Stadler.
»Mit dem positiven Beschluss bringt die Bundesregierung die größte Reform des Beamtenrechts seit Jahrzehnten auf den Weg und verdient dafür Unterstützung«, sagte der dbb-Bundesvorsitzende Peter Heesen. »Wir haben das Beamtenrecht damit fit für die Herausforderungen der Zukunft gemacht.« Mit der Einführung der leistungsbezogenen Bezahlung und der Aufweichung starrer Laufbahngrenzen werde der öffentliche Dienst konkurrenzfähig zur freien Wirtschaft und gleichzeitig flexibel genug, um die Herausforderungen in Zeiten der Konsolidierung zu meistern.
»Das Strukturreformgesetz ist Beweis dafür, dass die besten Reformen in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und ihren Gewerkschaften entstehen«, betonte Heesen und appellierte »insbesondere an die Länder, diese Reform jetzt zu unterstützen.

Artikel vom 16.06.2005