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Bohlen verliert vor Gericht

Anders siegt im Streit vor diffamierende Buch-Passagen

Berlin (dpa). Dieter Bohlen (51) hat den Rechtsstreit mit seinem früheren Modern-Talking-Partner Thomas Anders (42) endgültig verloren.
Niederlage für Dieter Bohlen vor Gericht.

Das Berliner Kammergericht wies am Freitag die Berufung des Musikproduzenten gegen eine Entscheidung des Berliner Landgerichts ab, das vor einem Jahr Textpassagen aus Bohlens Buch »Hinter den Kulissen« verboten hatte. Darin bezichtigte Bohlen Anders, auf einer gemeinsamen Tournee im Jahr 2002 in den USA Gelder in die eigene Tasche gesteckt zu haben.
Auf Grund unwahrer Behauptungen seien Persönlichkeitsrechte von Anders verletzt, bestätigte das Kammergericht die Entscheidung der Vorinstanz. Eine Revision beim Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Gegen das Revisionsverbot könnte Bohlen in Karlsruhe Beschwerde einlegen, sagte eine Justizsprecherin.
Offen ist nun noch, wie der Rechtsstreit zwischen den beiden Musikern um das von Anders verlangte Schmerzensgeld ausgeht. Der 42-Jährige fordert als Entschädigung für eine erlittene Rufschädigung als Sänger und Familienvater eine Million Euro Schmerzensgeld. Mit seiner Klage hatte Anders aber in erster Instanz keinen Erfolg.
Das Berliner Landgericht wies diese bisher höchste Schmerzensgeldforderung in der deutschen Medienwelt im vergangenen Februar ab.
Die außergewöhnlich hohe Summe zeige, dass es nicht um Genugtuung, sondern um Aufmerksamkeit im Streit unter Künstlern gehe, urteilten die Richter damals.

Artikel vom 18.06.2005