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Rohbau steht - Bauträger pleite

Vorsicht! Wer jetzt übereilt handelt, setzt noch mehr Geld in den Sand

Aus der Traum: Das Eigenheim ist noch nicht fertig, da macht der Bauträger pleite. Manchmal reicht sogar schon der Konkurs eines Handwerksbetriebes, um die Baustelle lahm zu legen.
Unfreiwilliger Baustopp - es gilt zu retten, was zu retten ist. Viel ist das jedoch meist nicht.Foto: Schwäbisch Hall
Was kann der Bauherr tun? »Auf keinen Fall nach der Insolvenzeröffnung weitere Zahlungen an den Vertragspartner leisten«, empfiehlt Christoph Flechtner, Rechtsexperte bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Ist bereits ein Insolvenzverfahren anhängig, wird man unter Umständen sogar ein zweites Mal zur Kasse gebeten: »Sobald das Insolvenzgericht die so genannte Sequestration angeordnet - das heißt, einen Insolvenzverwalter eingesetzt - hat, kann eine Zahlung an das insolvente Unternehmen nämlich keine Schuldtilgung mehr bedeuten«, warnt Flechtner.
Konsequenz: Der Insolvenzverwalter könnte das Geld ein weiteres Mal verlangen.
Auch wenn niemand auf einer Bauruine sitzen bleiben will: sofort eine andere Firma mit der Fertigstellung des Hauses zu beauftragen, kann der nächste Fehler sein. »Zunächst sollte man den Status quo der Baustelle möglichst detailliert dokumentieren«, rät Flechtner. Und zwar so, dass die Dokumentation auch geeignet ist, Ansprüche auf dem Rechtsweg durchzusetzen: »Ein eigenhändiges Protokoll oder auch Fotos reichen da in der Regel nicht aus. Besser, man lässt den Bauzustand sowie etwaige Baumängel durch einen Experten begutachten, etwa einen offiziellen Sachverständigen oder einen Architekten.«
Wie bei Baumängeln üblich, muss übrigens auch im Insolvenzfall dem Vertragspartner die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Ansprechpartner ist in diesem Fall der Insolvenzverwalter. Wer ohne die Aufforderung zur Nachbesserung gleich selbst aktiv wird, muss damit rechnen, dass er auf den Kosten für die Mängelbeseitigung sitzen bleibt.
Um ihre Rechtsansprüche geltend zu machen, empfiehlt Flechtner Bauherren, den ihnen durch die Pleite entstandenen finanziellen Schaden zur Insolvenztabelle anzumelden. Allzu große Hoff-nungen sollten sie sich allerdings nicht machen: »In der Regel gibt es zu viele andere Forderungen, die im Insolvenzfall Vorrang haben, etwa die Lohn- und Gehaltsansprüche der Mitarbeiter, sagt der Experte.
Der Häuslebauer müsse daher froh sein, wenn er aus der Insolvenzmasse wenigstens noch einen kleinen Teil seines Schadens ersetzt bekomme. Im Einzelfall könne es sehr kompliziert sein, die Ansprüche durchzusetzen. Deshalb sollte damit eventuell ein Rechtsanwalt beauftragt werden.
Um sich vor den Folgen einer Baupleite zu schützen, empfiehlt Flechtner angehenden Häuslebauern: »Fragen Sie Ihre Baupartner vor Baubeginn nach einer Vertragserfüllungs- und einer Gewährleistungsbürgschaft. Seriöse Unternehmen werden kein Problem haben, eine solche Bürgschaft von ihrer Bank zu bekommen. Auch eine Baufertigstellungsversicherung eines Bauträgers kann sinnvoll sein, da sie mit der Übernahme der durch eine Baupleite entstehenden Mehrkosten einen existenzbedrohenden Schaden verhindern hilft.

Artikel vom 18.06.2005