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Kreuze verletzen
Neutralitätsgebot


Kassel (dpa). Politiker können in Parlamentsgebäuden auf das Entfernen religiöser Symbole wie dem Kreuz bestehen. Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden hat, verletzten Kreuze in den Sälen das Neutralitätsgebot des Staates. Im konkreten Fall entschied das Gericht, dass ein Kreuz im Offenbacher Kreistag bei Sitzungen abgehängt werden muss. Es sei nicht bloß überkonfessionelles Symbol abendländischer Kultur, sondern das Glaubenssymbol des Christentums schlechthin. Der VGH bestätigte damit ein Urteil der ersten Instanz. AZ 8 UZ 54/04

Artikel vom 14.06.2005