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Kreissparkasse zahlt 15 000 Euro

»Falsche Finanzberatung«: Vergleich vor Oberlandesgericht Hamm


Von André Best
Hamm/Halle (WB). Die Kreissparkasse Halle hat sich in einem Gerichtsstreit wegen falscher Finanzberatung verpflichtet, einem älteren Ehepaar aus Werther 15 000 Euro zu zahlen. Vor dem 31. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm stimmten die Parteien dem Vergleichsvorschlag des Gerichts zu.
Somit schließt sich der Kreis eines jahrelangen Finanzstreits. Dabei hatte alles ganz harmlos angefangen. Die heute 60 und 59 Jahre alten Eheleute, seit mehr als 30 Jahren Kunden der Kreissparkasse, wollten Ende 1999 20 000 Mark anlegen. Das Geldinstitut verkaufte den Kunden jedoch nach und nach mehrere Kredite, darunter auch ein Baufinanzierungsdarlehen, obwohl das Paar nicht zu bauen beabsichtigte. Mit dem geliehenen Geld wurden Aktienpakete erworben, unter anderem hochspekulative Unternehmensbeteiligungen am Neuen Markt. Am Ende waren die Kurse im Keller und die Verluste hoch. Die Summe sämtlicher Kredite belief sich auf 200 000 Mark.
Die Wertheraner verklagten »ihre« Bank. Sie fühlten sich falsch beraten. Vor dem Landgericht Bielefeld bekamen die älteren Leute Ende 2004 zumindest hinsichtlich des ersten Kredits (ca. 30 000 Mark) Recht. Die Kreissparkasse ging daraufhin in Berufung.
Gestern nun der Prozess vor dem Oberlandesgericht Hamm - am Ende gab es weder Gewinner noch Verlierer. Die Richter bestätigten im Kern das erste Urteil. Die Bank habe die Kunden nicht sorgfältig genug beraten. Auf die Risiken von hochspekulativen Aktien hätte die Kreissparkasse deutlicher hinweisen müssen, so die Begründung der Richter. Dennoch trage das Paar hinsichtlich der weiteren Kreditaufnahmen eine Mitverantwortung.
Die Kreissparkasse muss sich noch in einem zweiten Fall mutmaßlich falscher Beratung vor dem Oberlandesgericht Hamm verantworten. Der Termin steht noch aus.

Artikel vom 14.06.2005