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Mit einem Teppichmesser
fast den Hals durchtrennt

Mann muss sich wegen versuchten Mordes verantworten

Bielefeld (uko). Wegen versuchten Mordes wird sich ein Mann aus Hamburg demnächst vor dem Schwurgericht des Landgerichts verantworten müssen. Der 52-Jährige hatte im März einer ehemaligen Freundin mit einem Cuttermesser fast den Hals durchtrennt.

Das spätere Opfer und der Hamburger Peter B. hatten sich Anfang dieses Jahres über einen Internet-Chatroom kennengelernt. Von Januar bis Mitte März hatte der 52-Jährige auch bei der 26-jährigen Frau in der Windflöte gewohnt. Schließlich gab zwischen dem Paar derartige Differenzen, dass Peter B. die Wohnung am Rosenweg am 14. März verließ.
Einen Tag darauf versuchte der Hamburger einen erneuten Annäherungsversuch und am 16. März tauchte er unvermittelt an der Wohnungstür auf. Die junge Frau jedoch hatte Besuch von ihrem neuen Lebensgefährten. Peter B. hatte seiner Ex-Freindin eigentlich eine Computeranlage schenken wollen, er zog jedoch unverrichteterdinge wieder ab, um eine Stunde später erneut an der Tür zu klingeln.
Nun bat der 52-Jährige um eine Aussprache, die ihm auch gewährt wurde. Der neue Freund hielt sich währenddessen dezent in der Küche auf. Vergebens bemühte sich Peter B. um eine Versöhnung. Sein Annäherungsversuch wurde von der Frau brüsk zurückgewiesen. »In Wut und Zorn entschloss er sich, sie zu töten«, wertete Staatsanwalt Hans-Dieter Heidbrede in seiner Anklage das folgende Tatgeschehen. Als sich die Frau abgewandt habe, sei Peter B. von hinten auf sein Opfer zugegangen und habe es am Hals ergriffen. Mit der anderen Hand hatte der Mann ein Messer aus der Tasche gezogen, das er der Frau quer über die rechte Halsseite zog.
Durch den Schnitt wurden zwei Venen und die Luftröhre durchtrennt. Der neue Lebensgefährte stürzte sofort aus der Küche und verhinderte einen weiteren Angriff beherzt. Peter B. floh aus der Wohnung und wurde eine Stunde später in Tatortnähe am Ramsweg festgenommen. Der Mann hatte zur Tatzeit eine Alkoholisierung von 0,98 Promille, außerdem soll er geringfügig Haschisch konsumiert haben. Heidbrede hat den Fall daher als Mord mit dem Merkmal der Heimtücke angeklagt. Eine Schuldminderung kommt nach seiner Einschätzung nicht in Frage.
Der Mann aus Hamburg soll häufig vorbestraft sein. Zumeist soll es sich um Vorstrafen wegen Diebstahls und Betruges handeln. Er soll auch Strafhaft abgesessen haben. Peter B. war bis zum Jahr 2004 dreimal verheiratet, alle drei Ehen sind nach wenigen Jahren stets geschieden worden.

Artikel vom 14.06.2005