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Renten-Nullrunde war rechtens

Sozialgericht Dresden lässt Sprungrevision zum Bundessozialgericht zu

Urteil in Dresden: Die Rentner müssen Nullrunde hinnehmen.

Dresden (dpa). Das Sozialgericht Dresden hat gestern eine Musterklage gegen den Ausfall der Rentenerhöhung im Jahr 2004 abgelehnt. Aus Sicht der Kammer sind die Renten-Nullrunde und auch die Belastung mit dem vollen Pflegeversicherungsbeitrag nicht verfassungswidrig, teilte Richter Hans von Egidy mit.
Der Sozialverband Deutschland strebt in dem Musterverfahren eine grundsätzliche Klärung an und vertritt dabei eine 63 Jahre alte Frau. Diese bezieht seit 1997 eine Erwerbsunfähigkeitsrente von etwa 400 Euro. Das Gericht hat eine Sprungrevision - und damit das Auslassen der nächsthöheren Instanz - zum Bundessozialgericht in Kassel zugelassen.
Der Sozialverband Deutschland will nicht hinnehmen, dass die Rentenanpassung 2004 ausgefallen war. Zudem will er dagegen vorgehen, dass Rentner seit April 2004 den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung alleine tragen müssen.
Der Gesetzgeber greife mit dem Ausfall der Rentenanpassung zwar ins Eigentumsrecht der Rentner ein, da ihnen ein Inflationsausgleich bei der Berechnung des Rentenbetrages zustehe, teilte die Kammer zur Begründung ihrer Entscheidung mit.
Der Eingriff sei aber mit Blick auf die Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge gerechtfertigt. »Der Gesetzgeber kann Rentner durch zusätzliche Beiträge belasten und von der Rentenanpassung ausnehmen.« Damit halte er die Arbeitnehmerbeiträge stabil und sichere die Funktionsfähigkeit der Rentenversicherung.« Die Belastung von insgesamt 4,08 Euro im Monat für die Klägerin sei nicht unangemessen hoch.
Az: S 19 RA 1361/04

Artikel vom 14.06.2005