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Radler ohne Licht haftet
Wer in der Dunkelheit ohne Licht Rad fährt, muss bei einem Unfall grundsätzlich haften. Dies berichtet die Zeitschrift »OLG-Report« unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Es sei wahrscheinlich, dass der Unfall mit Beleuchtung hätte verhindert werden können.
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadenersatzklage einer Autofahrerin gegen zwei Radfahrer statt. Diese waren an einem Winterabend ohne Licht unterwegs gewesen. Die Klägerin bemerkte sie daher erst sehr spät und stieß beim Ausweichen mit dem Gegenverkehr zusammen.
Die Richter sahen in dem Verhalten der beiden Radfahrer die überwiegende Ursache für den Unfall: Radler ohne Licht könnten in der Dunkelheit grundsätzlich zu spät gesehen werden. Az.: 24 U 201/03

Artikel vom 02.07.2005