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Klage gegen
Post erhoben

Agenturbetreiber fordert Geld

Von Ernst-Wilhelm Pape
Bielefeld (WB). Der Deutschen Post wird der Prozess gemacht: Der Betreiber einer Postagentur aus Euskirchen hat beim Landgericht Dortmund Klage gegen das Unternehmen eingereicht.

Die Einreichung der Klage wurde am Freitag vom Vorsitzenden des Postagenturnehmerverbandes (Pagd) in NRW, Rolf Schönenberg, bestätigt. Der Kläger, dem von der Post gekündigt worden war, ist der Meinung, dass ihm ein Ausgleichsanspruch zusteht, der sich aus dem Handelsvertreterrecht ergibt. Die Post hingegen verweigert eine Ausgleichszahlung. Nach Informationen dieser Zeitung wollen noch weitere gekündigte Agenturbetreiber Klage gegen die Post erheben. Der jeweilige Ausgleichsanspruch wird mit mehr als 10 000 Euro angegeben. Nach Schätzungen des Postagenturnehmerverbandes kommen auf die Post Zahlungen in Millionenhöhe zu, wenn die Klagen Erfolg haben.
Zuständig für die erste Klage ist beim Landgericht Dortmund die Kammer für Handelssachen. Die Zuständigkeit des Landgerichtes Dortmund ergibt sich aus dem Gerichtsstand, der vertraglich zwischen dem betroffenen Postagenturbetreiber und der Post vereinbart wurde.
Der Kläger wird vom Postagenturnehmerverband unterstützt. Mit dem Verband wurde ein Prozesskostenfinanzierungsvertrag geschlossen, damit der Kläger »nicht einknickt«. »Wir werden die Sache bis zur letzten Instanz durchfechten«, sagte Schönenberg. Der Verband wolle eine eindeutige rechtliche Klärung und lehne daher einen Vergleich ab. Schönenberg: »Wir lassen uns durch Geld, das die Post schon in anderen Fällen gezahlt hat, nicht mundtot machen.«
Nach Pagd-Angaben ergibt sich der Ausgleichsanspruch aus dem Arbeitsaufwand der Agenturbetreiber. Agenturbetreiber seien nicht Handelsvertreter im Nebenberuf, wie von der Post behauptet, sondern hauptamtlich für das Unternehmen tätig. Dies habe eine aktuelle Umfrage unter den Agenturbetreibern ergeben. Der Agenturbetreiber habe zum Beispiel neue Kunden gewonnen. Bei einer Kündigung könne dieser Kundenstamm mit einem neuen Agenturinhaber weiter von der Post genutzt werden.
Aufgrund von neuen »Verträgen hatte die Post seit 2003 mehr als 2000 Agenturbetreibern gekündigt. Nach den neuen Verträgen seien die Vergütungen um 35 Prozent reduziert worden. Ferner hat die Post nach Pagd-Angaben Kündigungen ausgesprochen, wenn eine Agentur aus Unternehmenssicht nicht mehr wirtschaftlich war. Der Postagenturnehmerverband spricht von »Knebelverträgen« und wirft dem Unternehmen Post vor, seine marktbeherrschende Stellung auszunutzen. Somit liege auch ein Verstoß gegen das Kartellrecht vor.
Der Kläger aus Euskirchen wird vor Gericht vom Rechtsanwaltsbüro Tigges aus Düsseldorf vertreten. Die Sozietät ist auf Fragen des Wirtschaftsrechtes spezialisiert.

Artikel vom 11.06.2005