Karlsruhe (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat Verbote rechtsextremistischer Aufzüge an geschichtsträchtigen Orten und Terminen erleichtert. Danach hat eine zuerst angemeldete Demonstration nicht zwingend Vorrang. Einer später geplanten Gegenveranstaltung könne der Vorzug eingeräumt werden, wenn Ort und Zeit sehr wichtig für den Zweck der Kundgebung seien. Das geht aus der Urteilsbegründung hervor, mit dem das Gericht die NPD-Kundgebung am Brandenburger Tor am 8. Mai verboten hatte.