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Absolute Ruhe unter dem Rasen


Zu dem Beitrag über »Mietminderung durch Kinderlärm«:
Das Urteil kann so nicht richtig und nicht wegweisend sein. Dass spielende Kinder zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten (Mittagsruhe, Kurbereiche) auch zur Mäßigung angehalten werden sollten, dürfte selbstverständlich sein. Auch können manchmal öffentliche Spielplätze in der Nähe besser genutzt werden. Wer sich aber stets und überall durch Kinderlärm gestört fühlt, sollte wissen, dass man die absolute Ruhe nur »unter dem Rasen« findet. Kein Leben ohne spielende Kinder! HARALD HARDEKOPF 33719 Bielefeld

Artikel vom 07.07.2005