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Neue »Kuhfänger«-Regeln


Das EU-Parlament hat sich auf ein Verbot von starren Frontschutzbügeln geeinigt. Vom nächsten Jahr an müssen dann die »Kuhfänger« ein erhöhtes »Energieabsorptionsvermögen« unter Beweis stellen, ehe sie die Typengenehmigung erhalten.
Der Automobilclub ARCD fordert dagegen weiterhin ein generelles Verbot von Frontschutzbügeln, da ihr praktischer Nutzen hierzulande nicht einsichtig sei und sie eine erhebliche Gefahr für Fußgänger und vor allem kleine Kinder darstellen.

Artikel vom 18.06.2005