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Stichwort: Vertrauensfrage

Der Bundeskanzler stellt die Vertrauensfrage nach Artikel 68 Grundgesetz (GG) dem Bundestag. Bekommt er keine Mehrheit, kann der Bundespräsident binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen. Wann dann neu gewählt wird, regelt Artikel 39 GG: »Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von 60 Tagen statt.«
Die Vertrauensfrage kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes allerdings nicht beliebig zur Auflösung des Bundestages benutzt werden.
Artikel 68 GG lautet: »(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.«

Artikel vom 10.06.2005