09.06.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Friedhofssatzung mit weniger Vorgaben


Bielefeld (MiS). Bielefeld bekommt eine neue Friedhofssatzung. Der Werksausschuss des städtischen Umweltbetriebes (UWB) billigte gestern das Paragraphenwerk, das nun noch vom Rat bestätigt werden muss.
Wichtigste Neuregelung: Künftig wird es keine Bestattungsbezirke mehr geben. Die Wahl zwischen einem der 18 städtischen Friedhöfe wird freigestellt. Auch Nicht-Bielefelder können sich dann auf einem städtischen Friedhof bestatten lassen. Ausdrücklich vorgesehen sind auch neue Bestattungsformen wie Baumbestattungen an den Wurzeln alter Bäume, Aschestreu- und Aschegrabfelder, die anonyme Bestattungen ermöglichen.
Weitere Erleichterungen, etwa bei der Grabmal- und Grabsteingestaltung, wurden ebenfalls in die Satzung aufgenommen. Für die gestrige Sitzung des Werksausschusss hatte die CDU zudem eine Reihe von Änderungsvorschlägen eingereicht, die zusätzliche Befreiungen enthalten und mit breiter Mehrheit angenommen wurden. So sollen etwa die Gestaltungsmöglichkeiten für Kindergräber besonders freizügig gehandhabt werden.
Geöffnet bleibt vorerst der Alte Friedhof Brake, um dessen weitere Nutzung es eine öffentliche Diskussion gegeben hatte. Insgesamt hält der Umweltbetrieb, dem auch die Friedhofsverwaltung angegliedert ist, die Friedhofsfläche in Bielefeld für zu groß. Entwickelt werden sollen deshalb auch Vorschläge, die Flächen zu begrenzen und damit auch die Bestattungsgebühren auf einem bezahlbaren Niveau zu halten.

Artikel vom 09.06.2005