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Teppich-Verkäufer
war zu aggressiv


Bielefeld/Herford (WB/uko). Weil ein Teppichhändler Kaufverhandlungen zu aggressiv betrieb, hat das Landgericht Bielefeld einen Kaufvertrag jetzt rückgängig gemacht. Der Kaufmann hatte einem 82-jährigen Rentner in stundenlangen Verhandlungen einen Teppich im Wert von 31 000 Euro aufgeschwatzt. Begründung der Richter: Der Käufer sei so »erschöpft und ermüdet« gewesen, dass er dem Drängen des Händlers »keinen Widerstand entgegenzusetzen« gehabt habe. Der Rentner erhält daher sein Geld zurück. Az. 6 O 62/05

Artikel vom 09.06.2005