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DNA-Analyse häufiger anwenden

Bundesregierung will das entsprechende Gesetz verschärfen


Berlin (dpa). Polizei und Staatsanwaltschaft sollen nach dem Willen der Bundesregierung den genetischen Fingerabdruck von Verdächtigen in mehr Fällen als bisher speichern dürfen. Das Bundeskabinett beschloss gestern die Initiative für eine entsprechende Gesetzesverschärfung. So soll eine DNA-Analyse künftig zum Beispiel auch bei einem Täter zulässig sein, der serienweise Autos zerkratzt hat, um ihn künftig leichter überführen zu können.
Ob die Änderung allerdings noch vor der voraussichtlichen Bundestagswahl verabschiedet wird, hängt vom Verhalten des unionsgeführten Bundesrats ab. In Fraktionen und Länderministerien wird damit gerechnet, dass die Länderkammer das Gesetz stoppen wird, weil es der Union nicht weit genug geht. Damit könnte der Gesetzentwurf, selbst wenn der Bundestag ihn zuvor noch gebilligt hat, durch Ablauf der Legislaturperiode hinfällig werden.
Mit der DNA-Analyse konnten Ermittler zuletzt spektakuläre Erfolge erzielen. Nach Angaben des Bundeskriminalamts konnten seit 1998 mit seiner DNA-Analyse-Datei 20 000 Straftaten aufgeklärt werden. Derzeit sind 401 000 DNA-Analysen gespeichert, davon 70 000 von Spuren aus noch ungeklärten Kriminalfällen.

Artikel vom 09.06.2005