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Amtliche Bekanntmachung
In der Gemeinde Verl ist die Amerikanische Faulbrut der Bienen erloschen.
Gütersloh, den 9. 6. 2005
Kreis Gütersloh
als Kreisordnungsbehörde
Der Landrat
Tierseuchenverordnung
zur Aufhebung der Tierseuchenverordnung
zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen
in der Gemeinde Verl
Aufgrund der §§ 2 Abs. 1, 18-30 des Tierseuchengesetzes -TierSG - in der Neufassung vom 22. 6. 2004 (BGBl. I S. 1260) in Verbindung mit § 12 Abs. 3 der Bienenseuchen-Verordnung in der Neufassung vom 3. 11. 2004 (BGBl. I S. 2738) und § 1 Abs. 5 des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz vom 29. 11. 1984 (GV NW S. 754) und
§ 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierseuchenrechtes vom 27. 2. 1996 (GV NW S. 104) in den z. Zt. geltenden Fassungen wird folgendes verordnet:
§ 1
Die Tierseuchenverordnung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen in der Gemeinde Verl vom 6. 10. 2004, geändert durch Verordnung vom 21. 10. 2004, wird hiermit aufgehoben.
§ 2
Diese Verordnung tritt einen Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Gütersloh, den 9. 6. 2005
Kreis Gütersloh
als Kreisordnungsbehörde
Der Landrat

Artikel vom 10.06.2005