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Lebenslang statt zwölf Jahre Haft

Vierfache Mutter getötet: Revisionsprozess endet mit Höchststrafe

Thomas Z., hier mit seiner Anwältin Christiane Herzig, auf dem Weg in den Gerichtssaal. Foto: Wotke

Rheda-Wiedenbrück (WB/mdel). Die Angehörigen nahmen das Urteil mit großer Erleichterung auf: »Wir hoffen, dass wir jetzt endlich zur Ruhe kommen.« In der Revision des so genannten »Tanga-Mord-Prozesses« hat das Bielefelder Landgericht den Rheda-Wiedenbrücker Thomas Z. (33) gestern zu lebenslanger Haft verurteilt. Die III. Strafkammer und ihr Vorsitzender Reinhard Kollmeyer kamen zu dem Schluss, dass es sich um eine Tötung aus »niedrigen Beweggründen« gehandelt hatte. Damit waren die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Mordes erfüllt. Thomas Z. war am 6. Mai 2004 schon einmal verurteilt worden. Damals hatte er zwölf Jahre wegen Totschlags bekommen. Ihm wurde vorgeworfen, seine ehemalige Lebensgefährtin - eine vierfache Mutter - erstickt und verbrannt zu haben. Zwischen beiden war im August 2003 ein tödlicher Streit entbrannt, weil sich Z. einen Tanga als Erinnerungsstück sichern wollte.
Der Ex-Ehemann des Opfers war gegen das Urteil in Revision gegangen und hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, so dass neu verhandelt werden musste.

Artikel vom 08.06.2005