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Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWLBielefeld, den 6. 6. 2005
32756 Detmold, Willi-Hoffmann-Straße 33
Az.: 51.0057/04/0703.1
Immissionsschutz
Bekanntmachung der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG -) für die Änderung einer Eisen-, Temper- oder Stahlgießerei in Bielefeld-Senne.
Die Firma Josef Brechmann GmbH & Co. KG, Hauptstraße 37-39, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, beantragt die Genehmigung gemäß §§ 16/10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung und den Betrieb einer Eisen-, Temper- oder Stahlgießerei mit einer Produktionsleistung von 20 Tonnen Gussteile oder mehr je Tag, durch:
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die bauliche Erweiterung der Betriebshalle für die Kernherstellung
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den Austausch vorhandener Kernschießmaschinen und Begasungsautomaten
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den Rückbau der vorhandenen Kernsandaufbereitungsanlage
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den Neubau der Kernsandaufbereitungsanlage einschließlich der Verteileranlage
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die Erweiterung des Lagers für Kernkästen
Gemarkung: Stukenbrock, Flur: 14, Flurstück: 2891
Die Eisengießerei ist in der Anlage 1 (Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben) des UVPG unter der Nr. 3.7.2 Spalte 2, als Vorhaben genannt, für das im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Abs. 1 Satz 1 des UVPG zu prüfen ist, ob nach den in der Anlage 2 Nr. 2 UVPG aufgeführten Schutzkriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.
Nach Prüfung der Antragsunterlagen wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig ist, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Feststellung ist selbständig nicht anfechtbar.
Diese Entscheidung wird hiermit gem. § 3a des UVPG der Öffentlichketi bekanntgegeben.

Artikel vom 08.06.2005