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Mörder nach 19
Jahren weiter
eine Gefahr

Entlassung aus Klinik abgelehnt

Von Christian Althoff
Paderborn (WB). Sechs Jahre Haft und 13 Jahre in der Psychiatrie haben nichts genutzt: Das Landgericht Paderborn hat den Antrag eines Mörders abgelehnt, aus der Klinik in Lippstadt-Eickelborn entlassen zu werden. Der Mann stellt nach Ansicht der Richter weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit dar.

Peter H. (39) hatte seine Freilassung mit dem Hinweis beantragt, er sei seit nunmehr 19 Jahren eingesperrt. Deshalb komme seinem Grundrecht auf Freiheit nun »eine überragende Bedeutung« zu.
Der Mann hatte als 15-Jähriger versucht, einen Menschen umzubringen: Er hatte 1981 einem Mitschüler, der ihn geärgert hatte, mit einem Hammer 14 Mal auf den Kopf geschlagen. Das Opfer überlebte, ist aber heute geistig behindert und halbseitig gelähmt. Zur Verantwortung war Peter H. nicht gezogen worden: Das Verfahren war eingestellt worden, weil der Schüler mangels Reife strafrechtlich nicht verantwortlich erschien.
Fünf Jahre später hatte Peter H. im Rheinland den Geschäftsführer einer Spielhalle erschossen, um die Tageseinnahmen zu erbeuten. Er wurde wegen Mordes zu acht Jahren Haft und anschließender Unterbringung in einer geschlossenen Klinik verurteilt, kam aber bereits nach sechs Jahren in die Psychiatrie. Gutachter hatten ausgesagt, H. habe beide Taten ohne jegliche Regung verarbeitet, sein Gefühl für Reue sei abgestumpft.
Aus der Gerichtspsychiatrie Lippstadt-Eickelborn schrieb der Straftäter jetzt an die Strafvollstreckungskammer des Paderborner Landgerichtes und beantragte seine Entlassung. Die Richter holten eine Stellungnahme der Klinik ein, hörten den Verurteilten an und lehnten daraufhin eine bedingte Entlassung mit Hinweis auf die weitere Gefährlichkeit des 39-Jährigen ab. Peter H. reichte Beschwerde beim Oberlandesgericht in Hamm ein, doch dieses bestätigte die Auffassung der Paderborner Richter - mehr noch: Das Oberlandesgericht wies darauf hin, dass Peter H. wahrscheinlich auch für den Mord an einer 68 Jahre alten Geschäftsfrau in Köln verantwortlich sei, die 1982 in ihrem Laden erstochen worden war. Das entsprechende Ermittlungsverfahren gegen Peter H. sei damals im Hinblick darauf eingestellt worden, dass der Mann bereits wegen Mordes zu einer Haftstrafe und anschließender Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt worden sei. »Diese Tat sollte bei zukünftigen Entscheidungen über die Entlassung des Mannes berücksichtigt werden«, mahnen die Hammer Richter.
Das Oberlandesgericht wies außerdem darauf hin, dass Peter H. seit 1988 von acht Gutachtern untersucht worden sei und ihn mit einer Ausnahme alle Experten als »in hohem Maße rückfallgefährdet« eingestuft hätten. Da Peter H., dem eine »schwer gestörte narzistische Persönlichkeit« bescheinigt wurde, bei der Therapie unzureichend mitarbeite, könnten ihm keine Lockerungen gewährt werden. Nach 13 Jahren Klinikaufenthalt entspreche der Zustand des Verurteilten »dem am Tag seiner Aufnahme«.
Karl Donath, Sprecher des Landschaftsbverbandes Westfalen-Lippe, der Träger der Klinik ist: »Da der Mann seine Haftstrafe abgesessen hat, kann er nicht in ein normales Gefängnis verlegt werden. Wir haben ihn aber jetzt in unserer geschlossenen Klinik in Rheine untergebracht, in der er mit 83 weiteren Straftätern lebt, die ebenfalls nicht therapiert werden wollen oder können.«

Artikel vom 13.06.2005