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Unterhaltspflicht
hat Grenzen


Karlsruhe (Reuters). Erwachsene Kinder haben auch dann ein Recht auf den Aufbau ungestörter Altersvorsorge, wenn sie zum Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern verpflichtet sind. Die finanzielle Belastung der Kinder müsse sich in Grenzen halten, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Es gab einer Rentnerin recht, die das Pflegeheim für ihre Mutter zahlen sollte, obwohl sie selbst kaum Geld hatte. Seite 2: Thema des Tages

Artikel vom 08.06.2005