08.06.2005
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Um so erfreulicher ist das Ergebnis der Überlegungen, das Jürgen Kampmann jetzt im Lager seines Betriebs in Quelle fertig installiert hat. Der Stick-Point in schmucker Buche und blauem Lack beinhaltet auf der Grundfläche nicht einmal eines Tapezierbrettes alle wichtigen Instrumente, die man entweder für eine kleine Existenzgründung oder für eine Existenzsicherung durch neue Leistungsangebote benötigt. Das Franchise-System des pfiffigen Mittelständlers setzt genau dort an, wo andere manchmal zurückziehen. Erfahrungen, die er bereits gemacht habe, könnten sich andere sparen, findet Kampmann. Und hat Recht. Folglich entwickelte er mit Maschinenbauern, Elektronikern und nicht zuletzt mit seiner eigenen Kreativität den Stickpunkt, der ganz nebenbei auch den Verkauf seiner hauseigenen Kollektion an Urlaubs-, Freizeit- und Berufskleidung sichert. Ideen muß man eben haben.
Das ändert sich
Folgendes ändert sich bei Baugenehmigungsverfahren:
- Entscheidungen der Bauaufsichts- und Baugenehmigungsbehörden werden nicht mehr per Vorverfahren durch die Bezirksregierung überprüft. Damit entfällt das Widerspruchsverfahren - gegen solche Entscheidungen ist nur noch der Klageweg (Verwaltungsgericht Minden) offen.
- In Gewerbe-, Industrie- und ähnlichen Sondergebieten ohne Bebauungsplan bedürfen Errichtung und Änderung von Werbefahnen am Betrieb keiner Genehmigung mehr.
- Ehemals genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen baulicher Anlagen sind der Bauaufsichtsbehörde zunächst nur schriftlich anzuzeigen.
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Artikel vom 08.06.2005