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Auf dem »Holzweg«


Die Eigenheimzulage gibt es auch für ein Blockhaus in einer Feriensiedlung - vorausgesetzt, es wird von den Besitzern dauernd bewohnt. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Ferien- und Wochenendwohnungen werden in der Regel nicht gefördert. Allein wegen der Tatsache, dass ein Haus zufällig in einem Feriendorf liege und aus Holz gebaut sei, könne das Finanzamt die Zulage aber nicht verweigern, urteilten die Richter. Auch die Bezeichnung des Gebäudes als »Wohnblockhaus« spiele keine Rolle. Schon der vorherige Eigentümer habe das ganze Jahr über in dem Haus gewohnt (Az.: X R 24/00).

Artikel vom 11.06.2005