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Bußgeldanzeigen
landeten im Müll


Hamm (dpa). Ein gekündigter schwerbehinderter Angestellter eines städtischen Ordnungsamtes, der 144 Bußgeldanzeigen nicht bearbeitet und vernichtet hatte, darf nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden. Der Mann hatte angegeben, er sei überlastet gewesen und habe nur verjährte Anzeigen vernichtet. Das Gericht befand jedoch, die Vernichtung der Anzeigen sei eine Dienstpflichtverletzung gewesen.

Artikel vom 04.06.2005