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Baby misshandelt:
Drei Jahre Haft

Vater würgte Tochter fast zu Tode

Bielefeld (hz). Wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung an der zur Tatzeit erst zehn Monate alten Tochter ist Benjamin T. (23) am Freitag von der 2. Großen Strafkammer des Landgerichtes zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Staatsanwalt Sven Lausten warf in seinem Schlusswort dem aus Bielefeld stammenden Angeklagten »gefühllose Gesinnung« vor.

Benjamin T. musste sich, wie berichtet, in einem dreitägigen Prozess wegen Misshandlung seiner Tochter verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem heute in Löhne-Gohfeld lebenden arbeitslosen Gärtner vor, das Baby am 6. September 2004 fast zu Tode gewürgt, massiv ins Gesicht geschlagen und in die Brust gebissen zu haben.
Von Reue zeigte der 23-Jährige allerdings nicht die geringste Spur. Mit immer wieder neuen Geschichten wies er die Schuld der leiblichen Mutter (19) oder der Oma zu. Außerdem mangelte es nicht an weiteren abenteuerlichen Erklärungsversuchen des Angeklagten für Würgemale am Hals des Babys sowie Blutergüssen an Gesicht und Oberkörper: Mal war in der Wohnung die Hauskatze über die kleine Galina hergefallen, mal soll die Tochter der Mutter beim Baden gegen die Wanne geschlagen sein, mal war das Kind von einem »Bobbycar« gefallen.
»Sie waren an Dümmlichkeit nicht zu überbieten«, hielt am Freitag bei seiner fast einstündigen Urteilsbegründung Vorsitzender Richter Dieter Fels dem 23-Jährigen vor. Und fügte hinzu: »Wir haben keine Zweifel, dass die Verletzungen des Babys nur von Ihnen verursacht sein können.«
Denn in den ersten sieben Monaten nach der Geburt, als Mutter und Säugling noch bei der Oma lebten, war es nicht zu Übergriffen auf die kleine Galina gekommen. Erst nachdem Mutter und Baby Anfang August 2004 zum Angeklagten gezogen waren, begannen die Misshandlungen. Grund dafür nach Feststellung des Gerichtes: Die schreiende Tochter störte den Vater unter anderem bei seinen Computerspielen. Mit Würgen, Schlägen und Bissen wollte er das Kind zur Ruhe zwingen.

Artikel vom 04.06.2005