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Zu langsam


Wer zu langsam arbeitet, muss mit Kündigung rechnen. Den Maßstab hierfür setzte, so das Bonner »Handbuch ArbeitGeberRechte«, das Arbeitsgericht in Frankfurt. Trödelt ein Mitarbeiter und benötigt mehr als doppelt so lange wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer, sei »keine angemessene Ausschöpfung«Êseiner Fähigkeiten mehr gegeben. Mit der Begründung wies das Gericht die Klage einer Architektin gegen einen hessischen Landkreis zurück. Sie hatte nach 96 Arbeitstagen ein Gutachten zu einem privaten Bauvorhaben noch nicht erstellt.AZ: 2 Ca 254/04

Zu versteuern


Erhält ein Arbeitnehmer aufgrund tarifvertraglicher Regelung eine Entschädigung für verfallene Urlaubsansprüche, so handelt es sich um einen »normalen« Arbeitslohn, der voll zu versteuern ist. AZ 1 K 6311/01 E

Artikel vom 04.06.2005