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Von Michael Schläger

Bielefelder
Optik

Lebensaufgabe


Weil es an der Detmolder Straße in der Nacht viel zu laut ist, muss die Stadt kurzfristig etwas dagegen tun, zum Beispiel Tempo 30 einführen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster enthält einen klaren Handlungsauftrag, auch wenn die Verwaltung jetzt zunächst einmal die Urteilsbegründung abwarten und prüfen möchte. Es ist ein Erfolg für die Bürgerinitiative.
Das Urteil ist aber auch ein Mosaikstein in einer langen Reihe von Ent- und Verwicklungen rund um den Ausbau der Detmolder. In den 50er Jahren wurde die Straße zur vierspurigen Verkehrsader. Dass sie schnell an ihre Belastungsgrenzen stoßen würde, war spätestens seit den 70er Jahren bekannt. Eine weiträumige Umgehung, die B66neu, war aber schließlich politisch nicht gewollt und wäre jetzt und in absehbarer Zeit kaum noch zu finanzieren.
Geld war noch vorhanden, als die ersten Planungen für die Modernisierung der Detmolder Straße aufgestellt wurden. Doch die gerieten in die Mühlen von Politik, Verwaltung und Bürgerinteressen. Die letzten Scharmützel, etwa um die geplanten Hochbahnsteige, liegen noch nicht lange zurück. Jetzt gibt es eine abgestimmte Planung und sogar einen Zeitplan für deren Umsetzung. Schon wird wieder dazwischengefunkt, geht es um Feinstaub und Nachtfahrverbote. Im Grunde ist all das eine Geschichte der gegenseitigen Blockade, die man nur zu gut auch von anderen Straßenbauvorhaben wie der A33 im Bielefelder Süden kennt.
Im städtischen Amt für Verkehr wird es den einen oder anderen Mitarbeiter geben, der nach Abschluss des Umbaus behaupten darf, sich ein halbes Berufsleben oder gar länger mit diesem einen Projekt in irgendeiner Weise beschäftigt zu haben. Das wird ihn aber eher nachdenklich als stolz machen. Noch schlimmer: Mancher Anwohner der Detmolder wird bis zum Abschluss des Umbaus über Jahrzehnte tagtäglich mit einer den Lärm fördernden Schlaglochpiste gelebt haben.
Nur wenn man es schafft, Planungsprozesse endlich zu vereinfachen, einen Ausgleich zwischen legitimen Bürgerinteressen und Verkehrserfordernissen in kürzerer Zeit hinzubekommen, mag es auch gelingen, aus dem beschriebenen Teufelskreis herauszukommen. Aber das Planungsrecht zu entrümpeln, dürfte hierzulande mindestens genauso eine Sisyphusarbeit sein wie eine Straße zu planen.

Artikel vom 04.06.2005