Die Bürgerinitiative mit Brigitte Straßmann, Günther Gora, Rita Stuke und Martin Schmelz (v.li.) sieht sich vom Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt. Zwei Anwohnerinnen hatten geklagt, um zu erreichen, dass der Verkehrslärm auf der Detmolder Straße durch »verkehrsrechtliche Maßnahmen« wie die Anordnung von »Tempo 30« gesenkt wird. Das Gericht sieht das als »machbar« an - zumindest zur Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr und bis zum Beginn des Umbaus der B 66 zwischen Landgericht und Sieker, geplant von 2006 an. Die Bürgerinitiative spricht von einem »anwohnerfreundlichen Urteil«, die Stadt, vom Gericht in die Pflicht genommen, will zwar noch die Urteilsbegründung abwarten und »genau prüfen«, sieht sich aber in ihrer Einschätzung bestätigt, dass der extrem schlechte Fahrbahnzustand »schnellstmöglich« beseitigt werden müsse. Lokalteil / Foto: Carsten Borgmeier