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»Patient legt
Grenzen fest«


Berlin (dpa). Jeder Mensch kann nach Auffassung des Nationalen Ethikrates für den Fall einer späteren Entscheidungsunfähigkeit die Grenzen seiner medizinischen Behandlung verbindlich festlegen. Per Gesetz sollte dabei sichergestellt werden, dass eine solche Patientenverfügung etwa im Fall eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung für Arzt und Pflegepersonal tatsächlich auch bindend ist, erläuterte Ethikrats-Präsident Spiros Simitis gestern bei der Vorlage einer entsprechenden Empfehlung in Berlin.
Aktive Sterbehilfe hingegen lehnt der Ethikrat entschieden ab. Etwa sieben Millionen Menschen in Deutschland haben Schätzungen zufolge bisher in schriftlicher Form Festlegungen über die Grenzen einer späteren medizinischen Behandlung gemacht.

Artikel vom 03.06.2005