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...das Amtsgericht im rheinland-pfälzischen Prüm, das festgestellt hat, dass Kitzeln keine Körperverletzung darstellt. Anlass war die Klage eines Elternpaares, das für seine Tochter 3500 Euro Schmerzensgeld gefordert hatte. Das Kind hatte sich gestoßen und verletzt, als es von einer Freundin gekitzelt worden war. Die Richter befanden jedoch, dass weder der Spielkameradin noch deren Eltern ein Vorwurf zu machen sei. Kitzeln sei keine Körperverletzung, sondern diene im Gegenteil besonders unter Kindern dem Wohlbefinden und sei nicht rechtswidrig .

Artikel vom 03.06.2005