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Langzeitarbeitslose dürfen mehr verdienen

Erste Korrektur an den Hartz-IV-Reformen


Berlin (dpa). Langzeitarbeitslose dürfen künftig mehr Geld zusätzlich zum Arbeitslosengeld II (ALG II) verdienen. Der Bundestag billigte am Freitag mit den Stimmen von Rot-Grün und der Union eine entsprechende Neuregelung der Hartz-IV-Reform. Die FDP enthielt sich der Stimme.
Mit der Einigung zu höheren Zuverdienst-Möglichkeiten wurde die erste Vereinbarung des Job-Gipfels von Regierung und Union im März umgesetzt. Von einem 400-Euro-Zusatzjob dürfen ALG-II-Empfänger beispielsweise künftig 160 Euro behalten. Das Gesetz ist zugleich die erste Korrektur der seit Anfang 2005 geltenden Hartz-IV-Reform.
Künftig gelten höhere Freibeträge, bis zu denen ein Zuverdienst anrechnungsfrei ist. Danach dürfen Langzeitarbeitslose bei Zusatzjobs einen pauschalen Freibetrag von 100 Euro behalten, der nicht auf ihr Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Zwischen 101 und 800 Euro beträgt der Freibetrag 20 Prozent, über 800 Euro 10 Prozent.
Bei Zuverdiensten von 600 Euro bleiben 200 Euro übrig, bei 1200 sind es 280 Euro. Die Obergrenze für Freibeträge liegt für Kinderlose bei 1200 Euro und für Hilfsbedürftige mit Kindern bei 1500 Euro brutto.

Artikel vom 04.06.2005