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Ein »Nachschlag« beim Rixe-Prozess

Verfahren gegen Ex-Bundestagsabgeordneten geht in Verlängerung


Bielefeld (hz). »Nachschlag« vom Landgericht für den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Günter Rixe (65): Weil der Angeklagte auch im zweiten gegen ihn gerichteten Betrugs- und Korruptionsprozess kein Geständnis abgelegt hat, geht das ursprünglich bis gestern terminierte Verfahren in die Verlängerung. Am 21. Juni findet vor der 9. Großen Wirtschaftsstrafkammer der inzwischen 4. Verhandlungstag statt. Unter anderem sollen weitere Zeugen zur Sache gehört werden.
Kammervorsitzender Dr. Werner Scheck gab gestern eine »vorläufige Einschätzung« des Gerichtes zum bisherigen Sachverhalt ab. Demnach muss Rixe nach jetzigem Stand des Verfahrens mit einer Verurteilung wegen Untreue, Betruges, Beihilfe zur Untreue und Anstiftung zum Betrug rechnen. Obwohl Rixes Verteidiger Dr. Knut Recksiek am 3. Prozesstag Optimismus verbreitete, machte Vorsitzender Richter Scheck noch einmal deutlich, dass eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten nur in Betracht komme, wenn dieser sich zu einem »von Reue getragenen Geständnis« durchringe. Doch davon, so Scheck, sei bislang nichts festzustellen.
Wie berichtet, war Rixe im Mai 2003 vom Landgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Richterspruch erging wegen Betruges, Manipulationen bei Auftragsvergaben, Beihilfe zur Untreue und Anstiftung zum Betrug rund um die von Rixe initiierten Bauprojekte des gemeinnützigen Ausbildungsvereins BAJ in Bielefeld und Magdeburg. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil teilweise aufgehoben, nun wird neu verhandelt.

Artikel vom 01.06.2005