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Melodramatische Liebesgeschichte

»Veer und Zaara« ist Bollywood-Kino der Extraklasse


Das farbenfrohe und emotionsgeladene Bollywood-Kino vermag vor allem eins: Es erschlägt den mitteleuropäischen Besucher mit seiner Wucht und Intensität. Wer sich jedoch auf die hohe Filmkunst aus Indien einlässt, wird von diesem Film begeistert sein.
»Veer und Zaara« ist eine melodramatische Liebesgeschichte zwischen einem indischen Piloten und einer Pakistanerin, die mehr als 20 Jahre um ihre Liebe kämpfen müssen. Bei einem Hubschraubereinsatz in den Bergen Indiens rettet Veer (Shah Rukh Khan) der jungen Zaara (Preity Zinta) das Leben. Zaara hatte ihrer indischen Großmutter am Sterbebett versprochen, ihre Asche nicht in Pakistan beisetzen zu lassen, sondern im heiligen Fluss Ganges zu verstreuen. Dafür nimmt sie jedes Risiko in Kauf.
Nach der Rettung verbringen Veer und Zaara zwei gemeinsame Tage. Sie reisen zum Ganges, und der Inder nimmt die junge Pakistanerin mit zu seiner Familie, die Zaara sofort ins Herz schließt. Bei Zaaras Abreise taucht ihr Verlobter auf, und die Wege von Veer und Zaara trennen sich. Doch sie können einander nicht vergessen. Als Zaara heiratet, steht ihr unvermutet Veer gegenüber.
22 Jahre später verhandelt die junge Rechtsanwältin Saamiya (Rani Makuerji) ihren ersten großen Fall: Sie soll das Geheimnis um Veer aufdecken, der seit mehr als 20 Jahren in einem pakistanischen Gefängnis sitzt. Mit viel Geduld und Einsatz für Menschlichkeit und Gerechtigkeit schafft es die Anwältin, den völlig verwahrlosten und schweigsamen Inder zum Sprechen zu bringen, damit er seine unglaubliche Geschichte erzählt. Der Kampf um die Liebe zwischen Veer und Zaara beginnt erneut.
Mit fast dreieinhalb Stunden ist Veer und Zaara keine leichte Kost, zumal die Überschwenglichkeit von Emotion, Farbe, Bildern und Musik manchmal mehr irritiert und verwirrt als verwöhnt. Der Film war einer von Indiens größten Kassenschlagern aller Zeiten. Aber auch in den USA, Kanada und Großbritannien hielt sich der Film wochenlang in den Top 10.

Artikel vom 02.06.2005