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Zulassung verweigert

Ohne Einzugsermächtigung kein Pkw-Schein


Trier (dpa). Ein Auto darf nur zugelassen werden, wenn der Halter des Wagens der Zulassungsbehörde eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilt. Mit dieser Entscheidung lehnte das Verwaltungsgericht Trier die Klage eines Mannes ab, der gegen die neue Verordnung des Bundes geklagt hatte Der Künstler hatte bei der Zulassung seines Autos bar bezahlen wollen und die Erteilung der Einzugsermächtigung verweigert. Daraufhin hatte er keinen Fahrzeugschein bekommen.
Nach Ansicht die Richter ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung zumutbar, sofern ein Girokonto unterhalten werde und kein Härtefall vorliege. Seit dem 1. Mai 2004 dürfen die Länder die Ausgabe des Fahrzeugscheins von der Einzugsermächtigung abhängig machen, seit dem 1. Januar 2005 zusätzlich davon, dass keine Steuerrückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer bestehen. Die Trierer Entscheidung ist die bundesweit erste in diesem Zusammenhang. Az.: 2 K 226/05.TR

Artikel vom 01.06.2005