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Gericht ordnet
Feinstaubschutz an


Stuttgart (dpa). Als erste deutsche Stadt muss Stuttgart konkret etwas gegen die hohe Belastung mit Feinstaub tun. Das entschied gestern das Verwaltungsgericht Stuttgart. Nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil müssen die Behörden gegen eine zu hohe Feinstaub-Belastung der Luft kurzfristig Aktionspläne erstellen. Denkbar seien etwa Verkehrsverbote oder Vorschriften zum Einbau von Rußpartikelfiltern in Autos. Damit gab das Gericht zwei Stuttgarter Bürgern Recht, die wegen zu hoher Feinstaubwerte auf Erstellung eines solchen Luftreinhalteplans geklagt hatten.

Artikel vom 01.06.2005