03.06.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Kommentare
Telekom

Ärger der Aktionäre bleibt


Fünf Jahre lang hat die Staatsanwaltschaft in Sachen Telekom ermittelt, um nun klein beizugeben. Die Bilanz-Verschönerung durch die offensichtliche Überbewertung des Immobilienvermögens in den Büchern der ehemaligen Fernmeldebehörde hat für die damaligen Manager keine strafrechtlichen Folgen.
Den Ermittlern ist gewiss kein Vorwurf zu machen. Wer hat wann wie entschieden, war Vorsatz im Spiel oder lediglich Lässlichkeit - diese Fragen sind nach annähernd zehn Jahren nicht mehr mit hinreichender Genauigkeit aufzuklären. Hinzu kommt, dass sich zumindest ein Teil der Vorgänge durch Verjährung weiterer Verfolgung entzieht.
Was bleibt, ist der Zorn vor allem jener Kleinaktionäre, die beim dritten Börsengang im Jahr 2000 Telekom-Anteile erstanden hatten und - so sie sie nicht zwischenzeitlich mit Verlust verkauft haben - heute nicht einmal mehr ein Viertel ihres damaligen Einsatzes besitzen.
Besonders ärgerlich für die Telekom-Aktionäre ist, dass sie auf Umwegen nun auch noch für die Verfahrenseinstellung zur Kasse gebeten werden. Immerhin fünf Millionen Euro muss die Telekom zahlen. Geld, das streng genommen den Aktionären entgeht. Andreas Kolesch

Artikel vom 03.06.2005